Definition Kredit
Unter Kredit versteht man das Vertrauen, dass einer Leistung in der Gegenwart eine vereinbarte Gegenleistung in der Zukunft folgt (credere = glauben, vertrauen).
Beteiligte Personen:
Kreditgeber = Kreditor = Gläubiger
Kreditnehmer = Debitor = Schuldner
Nach der Art der Leistung des Kreditgebers unterscheidet man:
Warenkredite (Lieferung von Waren), Leistungskredite (Erstellung einer Leistung), Geldkredite (Hingabe von Geld) und Kreditleihe (Schuldübernahme) gegen spätere Gegenleistung.
Waren- und Leistungskredite werden von den Kreditinstituten nicht gewährt. Sie befassen sich ausschließlich mit Geldkrediten und Kreditleihen.
Grundsätze der Kreditgewährung:
Jedes Kreditinstitut hat bei der Gewährung von Krediten auf Liquidität, Rentabilität und Sicherheiten zu achten.
a) Liquidität: Nicht alle Einlagen können zur Kreditgewährung verwendet werden. Das Institut muss eine Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gegenüber den Einlegern aufrechterhalten.
b) Rentabilität: Ist das Verhältnis des Ertrags zum eigenen Kapital. Sie hängt in starkem Maße ab vom Ertrag aus der Kreditgewährung, dem Zins.
c) Sicherheit: Das Kreditinstitut ist Treuhändler der ihm anvertrauten Einlagen. Es hat daher bei jeder Kreditgewährung darauf zu achten, dass das Geld sicher angelegt ist.
Der Kreditvertrag:
Ein Kreditvertrag kommt zustande durch den Antrag des Kreditnehmers, die Überprüfung seiner Kreditwürdigkeit und die Zusage des Kreditinstituts.
Der Inhalt des Kreditvertrages erstreckt sich im Allgemeinen auf folgende Gesichtspunkte: Bereitstellung als Darlehen oder als Kontokorrentkredit; Höhe des Kredits oder der Beleihungsgrenze; Zinsen, evtl. Provision, Höher der Auszahlung (Kreditsumme minus Disagio); Fristen für Bereitstellung, Rückzahlung und Kündigung des Kredits; Kreditsicherung und Verwendungszweck.
Der Kreditvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen.
Datum: 08|11|2008
