Das Inkassoverfahren


Die Zeiten der guten Konjunktur mit guten Beschäftigungsaussichten veranlassen viele Menschen, ihre Konsumwünsche zu realisieren und diese dann durch einen entsprechenden Ratenkredit zu finanzieren. Wenn aber die scheinbar guten Zeiten, in denen es problemlos möglich ist, die Raten an die Bank zu zahlen, vorüber sind und in einigen Fällen sogar die Arbeitslosigkeit droht, können manche Menschen ihre Raten nur sehr unregelmäßig bis gar nicht mehr zahlen.

Da die Kreditinstitute aber dennoch auf die weitere Zahlung der Raten bestehen, führen sie, nachdem sie den Kreditnehmer vergeblich aufgefordert haben, die Zahlungen weiter zu leisten, das Inkassoverfahren durch. In der Regel haben die Banken eine eigene Abteilung, die sich damit beschäftigt, ausbleibende Zahlungen einzufordern; manche Kreditinstitute geben die Angelegenheit auch an Inkassounternehmen weiter.

Die Vorgehensweise bei einem Inkassoverfahren ist jedoch immer gleich. Es wird versucht, mit dem säumigen Kreditnehmer eine Weiterzahlung der Raten zu erreichen; gelingt das nicht, wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit dem Ziel gestellt, entweder eine Gehaltspfändung zu erreichen oder, falls der Schuldner arbeitslos ist, einen Titel zu erwirken, der es dem Kreditnehmer erlaubt, im Wege der Zwangsvollstreckung das fehlende Geld beim Schuldner einzutreiben.

Bei der Gehaltspfändung wird der Arbeitgeber beauftragt, die fehlenden Raten vom Nettolohn abzuziehen und direkt an die Bank zu überweisen. Dabei muss jedoch die aktuelle Höhe der Pfändungsfreigrenze beachtet werden.

Datum: 25|10|2008


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