Mahnverfahren bei ausbleibenden Kreditraten


Wenn sich jemand bei seiner Bank um einen Kredites bemüht, ist es in aller Regel kein Problem, diesen auch zu bekommen. Voraussetzung für die Gewährung eines Verbraucherkredites ist meist nur der Nachweis eines geregelten monatlichen Einkommens, aus dem die vereinbarten Raten an die Bank gezahlt werden können.

Es gibt dann aber auch Kreditnehmer, die die Zahlung der Raten an die Bank während der Kreditlaufphase einfach einstellen. Sei es, dass sie das Geld aufgrund von z.B. Arbeitslosigkeit nicht mehr aufbringen können oder einfach nur aus Vergesslichkeit.

Ganz abgesehen davon, dass es in der Folge für den Kreditnehmer schwieriger wird, weitere Kredite zu bekommen, lässt der Kreditgeber die Sache selbstverständlich nicht einfach auf sich beruhen und leitet gegen den säumigen Schuldner ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Der Ablauf dazu ist relativ einfach. Zahlt der Kreditnehmer nach mehrmaliger Mahnung die ausstehenden Raten nicht, wird ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Werden auch danach die Raten nicht weiter gezahlt, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, mit dem die Bank in die Vollstreckung gehen kann.

Da der Kreditnehmer meist in einem Angestelltenverhältnis steht, kann die Bank auf dem Weg der Gehaltspfändung die ausstehenden Raten eintreiben. Dazu bedarf es eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der durch den Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber zugestellt wird. Dieser wird dann die geforderte Summe vom Nettoeinkommen des Angestellten direkt an den Gläubiger weiter leiten.

Datum: 14|09|2008


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