Wenn der Kredit versagt bleibt


Einigen Kreditsuchenden passiert es, dass die Bank ihren Kreditantrag ablehnt und sie sich nicht erklären können, weshalb. Die Banken sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kreditsuchenden die Gründe für die Ablehnung zu benennen. In den meisten Fällen liegt es an der Schufa Auskunft des Betreffenden.

Bekommt die Bank von der Schufa negative Informationen über den Kreditnehmer, wird sie den Kredit verweigern. Weisen doch viele der negativen Informationen, wie zum Beispiel eine Kreditkündigung oder die Kontopfändung darauf hin, dass der Kreditsuchende in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachgekommen ist.

Wer selbst keine Ahnung hatte, welche Konsequenzen eine negative Zahlungsmoral für die Kreditwürdigkeit in der Zukunft hatte, ist dann erstaunt. Um zu erfahren, was bei der Schufa gespeichert ist, hat jeder die Möglichkeit, eine Eigenauskunft zu beantragen. Hierüber erfährt jeder Verbraucher den Inhalt seiner Schufa Auskunft. In der Regel bleiben negative Eintragungen, wenn sie ihre Berechtigung haben, bis zu drei Jahre lang gespeichert, erst nach dieser Frist werden sie gelöscht.

Sind die Eintragungen nicht korrekt, muss der Betroffene sich an das Unternehmen wenden, das die Daten eingemeldet hat, und versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Unberechtigte oder versehentlich vorgenommene Eintragungen werden dann sofort gelöscht und die Kreditwürdigkeit des Betroffenen ist wieder hergestellt. Bei negativer Schufa bleibt den Kreditsuchenden letztlich dann nur noch die Möglichkeit, einen Kredit ohne Schufa zu beantragen.

Datum: 01|12|2008


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